Informationen zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken gem. Verordnung (EU) 2019/2088 („SFDR“)

Das Geschäftsmodell der FiNUM.Pension Consulting GmbH beruht auf langfristigen Partnerschaften mit Vertriebs- und Produktpartnern, Professionalität und Transparenz. Wir sind davon überzeugt, dass Umwelt-, Sozial- und Good Governance-Management wesentlich zur Zukunftsfähigkeit, Stabilität und zum finanziellen Erfolg unseres Wirtschaftssystems beitragen. Wir sehen es deshalb als integralen Bestandteil unseres unternehmerischen Handelns an, neben ökonomischen Aspekten nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Wirtschaften effektiv zu fördern, natürliche Ressourcen effizienter zu nutzen und gesellschaftliches Engagement zu stärken.

Die nachfolgende Nachhaltigkeits-Policy dokumentiert unser Selbstverständnis, wie wir in den verschiedenen Bereichen unserer Geschäftstätigkeit dieser Nachhaltigkeitsverantwortung gerecht werden wollen.

 

A. Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung (ESG), deren Eintritt wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition von Endkunden haben können. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

B. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie

1. Nachhaltigkeitsmanagement ist bei uns Chefsache. Wir haben deshalb innerhalb unserer Geschäftsleitung einen Verantwortlichen benannt, der für die Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsstrategie verantwortlich ist.

2. Wir beziehen Nachhaltigkeitsrisiken in unsere Beratungstätigkeit ein.

3. Wir orientieren uns außerdem an den UN-Prinzipien für verantwortungsvolles Investieren (PRI):

  • Wir werden ESG-Themen in unsere Analyse- und Entscheidungsprozesse zu Produktangeboten im Versicherungsbereich einbeziehen.
  • Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung von Nachhaltigkeitsprinzipien in der Versicherungsbranche vorantreiben.
  • Wir werden im Rahmen unserer Mitwirkungspolitik Unternehmen und Körperschaften, in die wir investieren, zu einer angemessenen Offenlegung in Bezug auf ESG-Themen anhalten.
  • Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Wirksamkeit bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsprinzipien zu steigern.

4. Neben der Beachtung von Nachhaltigkeitszielen in unserer eigenen Unternehmensorganisation sehen wir es auch als unsere Aufgabe an, unsere Vertriebspartner für Aspekte der Nachhaltigkeit zu sensibilisieren.

5. Wir werden durch geeignete Informationen sicherstellen, dass unsere Vertriebspartner Versicherungsprodukte auch hinsichtlich Nachhaltigkeitsaspekten beurteilen können, um Endkunden mit entsprechenden Nachhaltigkeitspräferenzen geeignete Produkte empfehlen zu können.

6. Aktuelle Produktkenntnisse, rechtliche und fachliche Grundlagen sowie aufsichtsrechtliche Entwicklungen werden wir unseren Vertriebspartnern durch ein breites und qualifiziertes Schulungs- und Weiterbildungsangebot vermitteln.

 

C. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Rahmen der Beratungstätigkeit (Art. 3 der SFDR)

Bei der Beratung zu Versicherungsprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken von uns entsprechend den Anlagezielen und dem Wunsch des Kunden einbezogen und zielgerichtet im Rahmen der Auswahl von Produktanbietern und deren Produkten berücksichtigt. Im Rahmen der Beratung erfolgt ggf. eine Information, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageentscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten.

Zur Beurteilung der Nachhaltigkeitsrisiken werden von uns die Berichterstattung und die gesetzlichen, vorvertraglichen Informationen von Produktpartnern zu ihrem Unternehmen und ihren Versicherungsprodukten berücksichtigt. Dabei werden wir ggfs. auch Daten und Informationen Dritter zur Beurteilung des jeweiligen Produktpartners verwenden.

Hinsichtlich des Inhalts, der Bewertungsmethoden und der Darstellung der Nachhaltigkeitsrisken orientieren wir uns an den Veröffentlichungen der zuständigen Aufsichtsbehörden sowie gängigen Branchenstandards.

 

D Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik (Art. 5 der SFDR)

Unsere Vergütungspolitik steht mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Einklang.

Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass weder unsere Vertriebspartner noch unsere Mitarbeiter in einer Weise vergütet oder bewertet werden, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidiert.

Es werden durch unsere Vergütungspolitik keine Anreize gesetzt, Versicherungsprodukte zu vermitteln oder zu halten, die nicht der Anlagestrategie des Kunden entsprechen. Unsere Vergütungsstruktur begünstigt keine übermäßige Risikobereitschaft in Bezug auf die Vermittlung von Versicherungsprodukten mit hohen Nachhaltigkeitsrisiken. Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage beeinflussen weder positiv noch negativ die Vergütungshöhe für die Vermittlung der Finanzprodukte.